Gremien
Der Gemeinderat Dieterskirchen
Der Gemeinderat besteht aus dem ersten Bürgermeister und den Gemeinderatsmitgliedern.
Die Gemeinderatsmitglieder werden in ehrenamtlicher Eigenschaft gewählt. Ihre Zahl, einschließlich weiterer Bürgermeister, beträgt in Gemeinden mit mehr als 1000 und bis zu 2000 Einwohnern 12.
Der Gemeinderat der Gemeinde Dieterskirchen besteht somit aus 12 Gemeinderatsmitgliedern und der Ersten Bürgermeisterin.
Der Gemeinderat Dieterskirchen setzt sich in der Wahlperiode 2020/2026 wie folgt zusammen:
Eine Übersicht der Mitglieder finden Sie [hier].
Der Rechnungsprüfungsausschuss Dieterskirchen
Die Rechnungsprüfung soll einen ordnungsgemäßen, sparsamen und wirtschaftlichen Umgang der Gemeinde mit den ihr anvertrauten Mitteln sicherstellen ohne dabei ihren Entscheidungsspielraum einzuengen. Durch die örtliche Rechnungsprüfung sollen zudem Fehlverhalten, Manipulation und Korruption im Bereich der Gemeindeverwaltung verhindert, zumindest aber aufgespürt und ggf. aufgedeckt und daraus entstandene Schäden beseitigt bzw. verringert werden. Die örtliche Rechnungsprüfung erstreckt sich insbesondere darauf, ob die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten worden sind, die Einzahlungen und Auszahlungen sowie Erträge und Aufwendungen bzw. die Einnahmen und Ausgaben begründet und belegt sind sowie der Jahresabschluss und der konsolidierte Jahresabschluss bzw. die Jahresrechnung und die Vermögensnachweise ordnungsgemäß aufgestellt sind, wirtschaftlich und sparsam verfahren wird, die Aufgaben mit geringerem Personal- oder Sachaufwand oder auf andere Weise wirksamer erfüllt werden können.
Die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe und der Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen unterliegen ebenfalls der örtlichen Rechnungsprüfung. Durchgeführt wird die Rechnungsprüfung je nach Größe der Gemeinde durch den Gemeinderat oder den Rechnungsprüfungsausschuss. In Gemeinden in denen ein Rechnungsprüfungsamt eingerichtet ist, ist dieses umfassend als Sachverständiger hinzuzuziehen.
Eine Übersicht der Mitglieder finden Sie [hier].
Jugendbeauftragter Dieterskirchen
Jugendbeauftragte sind Mitglieder des Gemeinderats oder sonstige Gemeindebürger, die ehrenamtlich Aufgaben übernehmen und die Anliegen der Kinder, Jugendlichen und deren Erziehungsberechtigten im Gemeinderat vertreten, unterstützen und fördern.
Jugendbeauftrager der Gemeinde Dieterskirchen [hier].
Seniorenbeauftragter Dieterskirchen
Der Seniorenbeauftragte soll Ansprechpartner für die Senioren in der Gemeinde Dieterskirchen sein und sich für deren Belange einsetzen. Des Weiteren soll er die bereits etablierten Veranstaltungen für Senioren und die engagierten Seniorenarbeit der Vereine und Gruppierungen noch besser koordinieren. Der Seniorenbeauftragte wird vom Gemeinderat bestellt oder gewählt.
Seniorenbeauftragter der Gemeinde Dieterskirchen [hier]
Behindertenbeauftragter Dieterskirchen
Der Behindertenbeauftragte soll Ansprechpartner für die Behinderten der Gemeinde Dieterskirchen sein und sich in deren Belange in die Kommunalpolitik einbringen.
Behindertenbeauftragter der Gemeinde Dieterskirchen [hier]
Familienbeauftragter Dieterskirchen
Der Familienbeauftragter soll die „Schnittstelle“ zwischen den Behörden und den in der Gemeinde ansässigen Familien sein. Er soll sich als Ansprechpartner der Familien für deren Interessen im Gemeinderat einsetzen.
Familienbeauftragter der Gemeinde Dieterskirchen [hier]
Beauftrage für die Gemeindepartnerschaft
Die Beauftrage für die Gemeindepartnerschaft soll die Gemeindepartnerschaft mit der französischen Kommune Neufmanil gemeinsam mit dem Förderverein für die Gemeindepartnerschaft Dieterskirchen - Neufmaniel e. V. aufrechterhalten, fördern und weiterentwickeln.
Beauftrage für die Gemeindepartnerschaft der Gemeinde Dieterskirchen [hier]