Wissenswertes über die Verwaltungsgemeinschaft
Gebilde "VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT"
Die Verwaltungsgemeinschaftsordnung beschreibt das Gebilde der Verwaltungsgemeinschaft als einen "Zusammenschluß benachbarter kreisangehöriger Gemeinden unter Aufrechterhaltung des Bestandes der beteiligten Gemeinden. Die Verwaltungsgemeinschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die in ihrer "dienenden" Funktion keine "Übergemeinde" ist und mehr einem Zweckverband zur Erfüllung von Verwaltungsaufgaben ähnelt.
Durch die Zusammenfassung der Verwaltungskraft der Gemeinden soll eine begrenzt spezialisierte Verwaltung geschaffen werden, die der Verbesserung der örtlichen Daseinsvorsorge dient und den Gemeindebürgerinnen und -bürgern eine sachkundige Hilfe geben kann. Eine solche Verwaltung könnte von den einzelnen, gerade kleineren Gemeinden in der Regel nicht ausgelastet und nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung nicht unterhalten werden. Gerade in Zeiten der Delegation von Aufgaben von oben nach unten aber auch durch das zu Recht gestiegene Anspruchsdenken und die erhöhte Konfliktbereitschaft gilt dies umsomehr.
Wesen der Verwaltungsgemeinschaft
Das Wesen einer Verwaltungsgemeinschaft läßt sich im Wesentlichen in folgenden Punkten zusammenfassen: Eigenständigkeit der Mitgliedsgemeinden Die Gemeinden bleiben ungeachtet ihrer Mitgliedschaft in einer Verwaltungsgemeinschaft rechtlich und politisch eigenständig. Sie behalten daher auch ihren Namen, ihr Gebiet, ihr Ortsrecht aber auch ihre Organe (z.B. Gemeinde- bzw. Marktgemeinderat, Bürgermeister usw.).
Keine neue Verwaltungsebene
Die Verwaltungsgemeinschaft erfüllt gemeindliche Aufgaben und gehört damit der gemeindlichen Ebene an. Die Mitgliedsgemeinden untereinander und die Verwaltungsgemeinschaft stehen damit auf der gleichen gemeindlichen Ebene. Sie ist somit auch keine neue Verwaltungsebene zwischen Gemeinden und Landratsamt und übt daher auch keine Rechtsaufsicht über die Mitgliedsgemeinden aus.
Bündelung der Verwaltung
Die Verwaltung der Gemeinden, insbesondere Verwaltungspersonal wie sächliche Verwaltungshilfsmittel, ist grundsätzlich bei der Verwaltungsgemeinschaft zusammengefasst. Diese hat das fachlich geeignete Verwaltungspersonal angestellt, das erforderlich ist, um den ordnungsgemäßen Gang der Geschäfte zu gewährleisten und die Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger erbringen zu können. Die Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald ist daher auch das gemeinsame Dienstleistungszentrum der Gemeinde Dieterskirchen, des Marktes Neukirchen-Balbini, des Marktes Schwarzhofen und der Gemeinde Thanstein.
Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft
Die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft sind im Wesentlichen zweigeteilt: Zum einen nimmt die Verwaltungsgemeinschaft als Personalkörperschaft als eigene Aufgaben grundsätzlich die Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises der Mitgliedsgemeinden wahr (z.B. Standesamt, Melde-, Paß-, Ausweisbehörde, Mitwirkung bei Wahlen, Fischereischeinwesen, bei Sozialhilfe-, Wohngeld- und Rentenangelegenheiten, Aufgaben beim Vollzug gewerberechtlicher Vorschriften usw.).
Zum anderen wird die Verwaltungsgemeinschaft bei den Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises als Behörde der jeweiligen Gemeinde tätig (z.B. gemeindliche Entwicklungs- und Bauleitplanung, Erschließung des Gemeindegebietes, Reinigung und Beleuchtung von Straßen, Erschließung von Bau- und Gewerbegebieten, Bau und Betrieb von Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen, Kultur- und Jugendpflege, Kindergärten, Friedhöfe, Feuerschutz, Grund- und Hauptschulen und vieles mehr). Neben diesen Aufgaben obliegt der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald auch die "Verwaltung" der Schulverbände im Einzugsbereich.
Finanzierung der Verwaltungsgemeinschaft
Finanziert wird die Verwaltungsgemeinschaft über staatliche Finanzzuweisungen, Gebühren und vor allem über eine sog. "Verwaltungsgemeinschaftsumlage", die die einzelnen Mitgliedsgemeinden im Verhältnis ihrer Einwohnerzahl an die Verwaltungsgemeinschaft zu leisten haben. Gerade in den Mitgliedsgemeinden wird immer wieder mit kritischen Worten die Höhe dieser Umlage kommentiert. Sicherlich handelt es sich bei dieser Umlage um einen stattlichen Betrag, der in den vergangenen Jahren durch die zunehmende Aufgabenverlagerung auf die Gemeinden auch immer wieder gestiegen ist, dabei darf aber eines nicht übersehen werden:
Um die Leistungsfähigkeit der kommunalen Selbstverwaltung zu erhalten bzw. zu stärken, mußten auf gemeindlicher Ebene hauptamtliche Verwaltungen eingerichtet werden, die die örtlichen Aufgaben sachgerecht und wirtschaftlich erfüllen können. Die kleinen, oftmals finanzschwachen Gemeinden konnten diese Verwaltungen weder in personeller noch in sächlicher (Verwaltungsausstattung samt Gebäude usw.) Hinsicht alleine schaffen. Die Vorteile einer maßvoll ausgebauten, leistungsfähigen Verwaltung überwiegen bei weitem die erhöhten Verwaltungs- und Personalkosten. Denn eine leistungsfähige Verwaltung erleichtert die Betreuung der Bürgerinnen und Bürger und erlaubt vielfach erst einen umfassenden Service für diese.
Sie ermöglicht eine bessere Vorbereitung der Entscheidungen des Gemeinde- bzw. Marktgemeinderates und hilft durch gründliche Vorarbeit im Planungs- und Investitionsbereich Kosten zu sparen und führt schließlich dazu, dass sowohl staatliche als auch kommunale Finanzquellen besser erschlossen werden können.