Gemeinderat Dieterskirchen
Der Gemeinderat besteht aus dem ersten Bürgermeister und den Gemeinderatsmitgliedern.
Die Gemeinderatsmitglieder werden in ehrenamtlicher Eigenschaft gewählt. Ihre Zahl, einschließlich weiterer Bürgermeister, beträgt in Gemeinden mit mehr als 1000 und bis zu 2000 Einwohnern 12.
Der Gemeinderat der Gemeinde Dieterskirchen besteht somit aus 12 Gemeinderatsmitgliedern und der Ersten Bürgermeisterin.
Der Gemeinderat Dieterskirchen setzt sich in der Wahlperiode 2020/2026 wie folgt zusammen: