Beratungstag des städtebaulichen Beraters
Am Dienstag, 03.12.2024 besteht am frühen Nachmittag die Möglichkeit der städtebaulichen Beratung im Rahmen der Altortsanierung Schwarzhofen durch den städtebaulichen Berater des Marktes, Dipl. - Ing. Martin Popp. Die Beratung ist für die Beratungswilligen kostenlos. Gerade im Vorfeld des Heimatfestes im nächsten Jahr haben sicher wieder einige Hauseigentümer vor, ihr Gebäude optisch und farblich aufzufrischen oder gar zu sanieren.
Eine städtebauliche Beratung bietet sich für alle Anwesenbesitzer im Bereich des Altortes Schwarzhofen an. Dieser Bereich ist Geltungsbereich der Förderkulisse der Städtebauförderung. Jeder Anwesenbesitzer kann nach erfolgter städtebaulicher Beratung und Beachtung der Gestaltungssatzung des Marktes bei Sanierung seines Anwesens zum Teil erhebliche Fördermittel bekommen.
Gleichzeitig ist der Altortbereich des Marktes Schwarzhofen aber auch Geltungsbereich der Gestaltungssatzung. Das heißt, dass jeder Anwesenbesitzer, der im sichtbaren Bereich Veränderungen oder selbst einen farblichen Neuanstrich machen will, eine städtebauliche Beratung braucht und sich an die Vorgaben der Gestaltungssatzung halten muss, auch wenn er keine Förderung haben möchte. Verstöße könnten mit Bußgeld geahndet werden.
Den Geltungsbereich des Sanierungsgebiets, die Gestaltungssatzung wie auch das kommunale Förderprogramm können Sie jederzeit kostenlos in der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg v. W. im Bauamt oder im Rathaus Schwarzhofen bekommen. Sämtliche Dokumente sind auch auf der Homepage des Marktes unter Altortsanierung zu finden.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich rechtzeitig, bis spätestens Freitag, 29.11.2024 mit dem Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg v. W, Tel.: 09672/9205-21 oder direkt mit Dipl. – Ing. Martin Popp unter Tel. 0176 /21257994 bezüglich eines Termines in Verbindung zu setzen.
Vielen Dank im Voraus.